FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur österreichischen Vignette. Wenn Ihre Frage nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns.

Allgemeine Fragen

Was ist die österreichische Vignette?

Die österreichische Vignette ist ein Mautnachweis, der zur Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen berechtigt. Sie wird von der ASFINAG verwaltet und ist für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG verpflichtend.

Welche Vignettenarten gibt es?

Es gibt drei Vignettenarten: die 10-Tages-Vignette (€ 9,90), die 2-Monats-Vignette (€ 29,90) und die Jahresvignette (€ 96,40). Alle sind als Klebevignette und als e-Vignette erhältlich.

Wo kann ich die Vignette kaufen?

Die Vignette ist online auf der ASFINAG-Website, an Tankstellen, in Tabak-Trafiken sowie bei ÖAMTC und ARBÖ erhältlich. Ausländische Autofahrer können sie auch an Grenzübergängen kaufen.

Gilt die Vignette auch für Anhänger?

Nein. Anhänger sind von der Vignettenpflicht befreit. Die Vignette gilt nur für das Zugfahrzeug.

e-Vignette

Was ist der Unterschied zwischen Klebe- und e-Vignette?

Die Klebevignette ist ein physischer Aufkleber, der innen an der Windschutzscheibe angebracht wird. Die e-Vignette ist digital und wird auf das Kennzeichen des Fahrzeugs registriert – kein Aufkleber erforderlich. Beide sind rechtlich gleichwertig.

Wie früh kann ich die e-Vignette kaufen?

Die e-Vignette kann frühestens 18 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn erworben werden. Der Kauf am selben Tag ist möglich.

Kann ich das Startdatum der e-Vignette ändern?

Nein. Nach dem Kauf kann das Startdatum nicht mehr geändert werden. Prüfen Sie daher das Datum sorgfältig vor dem Kauf.

Strafen und Kontrollen

Was passiert, wenn ich ohne Vignette erwischt werde?

Es wird eine Ersatzmaut von 120 Euro erhoben. Wird diese nicht bezahlt, kann ein Strafverfahren mit Strafen bis zu 3.000 Euro eingeleitet werden.

Wie wird die Vignette kontrolliert?

Klebevignetten werden visuell durch Kontrollorgane überprüft. e-Vignetten werden automatisch durch Kennzeichenlesegeräte an Autobahnauffahrten und Kontrollpunkten erfasst.

Was gilt bei beschädigter Klebevignette?

Eine beschädigte oder unleserliche Klebevignette kann als ungültig gewertet werden. Bewahren Sie daher den Kaufbeleg auf und wenden Sie sich bei Beschädigungen an die ASFINAG.

Sonderfälle

Brauche ich als ausländischer Fahrer auch eine Vignette?

Ja. Ausländische Fahrzeuge unterliegen denselben Regeln wie österreichische. Die Vignette kann an Grenzübergängen oder online erworben werden.

Gilt die Vignette auf allen österreichischen Straßen?

Nein. Die Vignette gilt nur auf mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen. Bundesstraßen und Landesstraßen sind mautfrei. Einige Strecken erfordern zusätzlich eine Sondermaut.

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